Gemäß § 307 BGB unwirksam sind formularvertragliche Bestimmungen in Verträgen über die Betreuung eines Kindes in einer Kinderkrippe, die festlegen, dass eine Kaution in erheblicher Höhe (hier: 1.000 €) als „Darlehen“ an den Betreiber der Kinderkrippe zu leisten ist; die Möglichkeit eines Abzugs nach § 615 Satz 2 BGB vollständig abbedingen, wobei es allerdings
Lesen