Kaution bei der Kinderkrippe

Gemäß § 307 BGB unwirksam sind formularvertragliche Bestimmungen in Verträgen über die Betreuung eines Kindes in einer Kinderkrippe, die

  1. festlegen, dass eine Kaution in erheblicher Höhe (hier: 1.000 €) als „Darlehen“ an den Betreiber der Kinderkrippe zu leisten ist;
  2. die
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Regierungsviertel

Kinderkrippen-AGB

Sieht das Vertragsformular einer Kinderkrippe ein ordentliches Kündigungsrecht von zwei Monaten zum Monatsende vor, so ist dies im Hinblick auf die AGB-Kontrolle nach § 307 BGB – auch ohne Einräumung einer anfänglichen Probezeit – unbedenklich. Auch ist es zulässig, wenn

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Zuschuss zum Bau einer Kinderkrippe

Eine niedersächsische Gemeinde hat keinen Anspruch auf die nachträgliche Bezuschussung für den Bau einer Kinderkrippe, wenn sie vor der Entscheidung über die finanzielle Förderung der Maßnahme mit dem Bau bereits begonnen hat.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in

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Wohnen oder Kinderkrippe?

Die Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe (Kindertagesstätte für Kleinkinder zwischen 1 und 3 oder 4 Jahre) beurteilt sich in erster Linie nicht nach der Einhaltung von Orientierungswerten. Maßgeblich sind vielmehr insbesondere die Grundstückssituation sowie die in der BauNVO getroffene Wertung, wonach Kindertagesstätten

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