Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – und die kirchliche Einrichtung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet auf kirchliche Einrichtungen uneingeschränkt Anwendung.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten die Parteien darüber, ob die beklagte Arbeitgeberin verpflichtet ist, die klagende Kinderkrankenschwester wie die in derselben Einrichtung tätigen Heilerziehungspfleger zu vergüten. Die Kinderkrankenschwester

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Kirche Berzdorf

Kündigung wegen Kirchenaustritts

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäische Union zu Rechtsfragen einer wegen Kirchenaustritts erfolgten Kündigung durch einen kirchlichen Arbeitgeber gerichtet:

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

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