Beihilfe auch ohne Krankenversicherung

Der vollständige Ausschluss des Beihilfeanspruchs im Land Berlin, der an den fehlenden Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes anknüpft, ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unwirksam.

Der Kläger in dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall ist Beamter im Dienst des Landes Berlin. Er

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Keine Sozialhilfe für Krankheitskosten

Mit Einführung des Kontrahierungszwangs für Unternehmen der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2007 stellt die Möglichkeit des Abschlusses eines privaten Krankenversicherungsvertrages für den Hilfesuchenden jedenfalls dann eine den sozialhilferechtlichen Anspruch auf Hilfe bei Krankheit ausschließende Selbsthilfemöglichkeit dar, wenn die Zuordnung

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