Töten männlicher Eintagsküken

Das Töten junger Küken erfüllt nicht den Straftatbestand nach § 17 Nr. 1 TierSchG.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall gegen den Betreiber einer Kükenbrüterei die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Anklage zur Hauptverhandlung als unbegründet

Artikel lesen

Mehr Platz im Käfig für Nerze

Die gesteigerten Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungs­verordnung verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht. Die Grundrechte des Tierhalters (Eigentumsrecht, Berufsfreiheit) werden nicht unverhältnismäßig eingeschränkt und stellen kein faktisches Verbot der Nerztierhaltung dar.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Minden in dem hier vorliegenden Fall

Artikel lesen

Die unerwünschte Nerzfarm

Wird der Betreiberin einer Nerzfarm nach dem Wortlaut der Ordnungsverfügung die Haltung und Zucht der Nerze erst für die Zeit ab vier Wochen nach Bestandskraft der Ordnungsverfügung untersagt, ist die Betreiberin danach bis zum Zeitpunkt der Bestandskraft (also erst mit

Artikel lesen

Größere Käfige für die Nerze

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist verfassungsgemäß. Die Regelung, die insbesondere größere Käfige vorschreibt mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren, ist insgesamt verhältnismäßig und schränkt auch die Grundrechte der Tierhalter (Eigentumsrecht, Berufsfreiheit) nicht unverhältnismäßig ein.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Schleswig in

Artikel lesen

Schnatternde Gänse im Mischgebiet

Mit dem bauplanungsrechtlichen Charakter eines „Mischgebietes“ nach § 6 BauNVO ist die Gänsehaltung nicht vereinbar.

So hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Nach Nachbarbeschwerden über die Geräuschentwicklung der Gänse untersagte die Antragsgegnerin dem Antragsteller unter Anordnung

Artikel lesen
Schreibmaschine

Unfall bei der Reittherapie

Wird durch ein Tier ein Mensch verletzt, so ist der Tierhalter gemäß § 839 BGB unabhängig von einem eigenen Verschulden zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Schadensersatzpflicht tritt nach dem sogenannten Nutztierprivileg des § 839 S. 2 BGB jedoch nicht ein, wenn

Artikel lesen

Die Haftung des Nutztierhalters

Ein Nutztierhalter haftet zwar gemäß § 833 BGB für die von seinen Tieren angerichteten Schäden, allerdings ist ihm gemäß § 833 Satz 2 BGB auch die Möglichkeit eines Entlastungsbeweises eröffnet. Diese Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters ist nach einer aktuellen Entscheidung des

Artikel lesen