Bei einer arbeitsvertraglichen Bestimmung „Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in NRW in ihrer jeweils gültigen Fassung.“ handelt es sich um eine zeitdynamische Verweisung auf die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen als
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