Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Verfahrenspfleger scheitert nicht daran, dass der Verfahrenspfleger die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vollständig ausgefüllt hat und seinem Antrag die erforderlichen Anlagen nicht beigefügt waren.
Zwar ist nach dem Wortlaut der
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