Ein Bauunternehmen, das in seinen Bauverträgen eine Formularklausel verwendet, die ihm eine unbegrenzte einseitige Anpassung der Vergütung ermöglicht, kann die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht unter Verweis auf unvorhersehbare Materialpreissteigerungen verweigern.
In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht
Artikel lesen








