Revisionszulassung – und der qualifizierte Rechtsanwendungsfehler

Ein zur Zulassung der Revision führenden sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler ist gegeben, wenn er von erheblichem Gewicht und deshalb geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen. Dies ist nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Rechtsanwendungsfehlern des Finanzgericht i.S. einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung der Fall1.

Revisionszulassung – und der qualifizierte Rechtsanwendungsfehler

Der Hinweis der Klägerin auf die fehlende Schlüssigkeit des vorinstanzlichen Urteils hingegen umschreibt lediglich einen (vermeintlichen) materiellen Rechtsfehler und ist nicht geeignet, einen Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO zu substantiieren.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29. März 2016 – I B 99/14

  1. ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 19.07.2007 – V B 66/06, BFH/NV 2007, 2067[]