Unwirksame AGB bei Lebensversicherungen

Bereits im Mai 2001 erklärte der Bundesgerichtshofs in zwei Urteilen Klauseln in Allgemeinen Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam. Nun ereilte das gleiche Urteil auch die daraufhin von den Versicherungsgesellschaften geänderten Allgemeinen Versicherungsbedinungen. Diese

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Vorsorgeaufwendungen bei Geschäftsführern

Entspricht der Aufwand, den eine GmbH für die Altersversorgung ihres Gesellschafter-Geschäftsführers tätigt, dessen quotaler Beteiligung an der GmbH, so erfolgt bei der Einkommensteuer des Geschäftsführers keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen. Sagt die GmbH ihren beiden zu gleichen Teilen beteiligten

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