Auch wenn in dem vom Abgasskandal betroffenen VW Fahrzeug ein von Audi hergestellter Dieselmotor verbaut worden ist, hat VW Schadensersatz zu leisten. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall Pkw-Eigentümers entschieden, der einen VW Touareg gekauft hatte. Gleichzeitig ist ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts teilweise aufgehoben worden.
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