Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Zwangsbehandlung eines an Schizophrenie in akut exazerbiertem, teils katatonem Zustand leidenden Betreuten mittels Elektrokonvulsionstherapie/Elektrokrampftherapie (EKT) zu befassen, durch deren Wirkung eine nachfolgende neuroleptische Behandlung ermöglicht werden soll.
Für die 38-jährige Betroffene ist seit
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