Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Zwangsbehandlung eines an Schizophrenie in akut exazerbiertem, teils katatonem Zustand leidenden Betreuten mittels Elektrokonvulsionstherapie/Elektrokrampftherapie (EKT) zu befassen, durch deren Wirkung eine nachfolgende neuroleptische Behandlung ermöglicht werden soll. Für die 38-jährige Betroffene ist seit deren 20. Lebensjahr eine Betreuung eingerichtet. Seit November 2018 ist
LesenSchlagwort: Schizophrenie
Paranoide Schizophrenie – und ihre Zwangsbehandlung durch eine Elektrokonvulsionstherapie
Die Zwangsbehandlung eines an Schizophrenie Erkrankten durch eine Elektrokonvulsionstherapie / Elektrokrampftherapie (EKT) ist im Regelfall nicht genehmigungsfähig. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall leidet der Betroffene an einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie. Seit Februar 2018 war er wiederholt untergebracht und wurde – überwiegend zwangsweise – mit verschiedenen Medikamenten letztlich erfolglos
LesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die paranoide Schizophrenie
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. Dazu bedarf es einer konkreten Darstellung, in welcher Weise sich
LesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die erforderliche Gefährlichkeitsprognosse
Eine Unterbringung nach § 63 StGB darf lediglich dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben. Dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des
LesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und das Sachverständigengutachten
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert
LesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Anforderungen an diePsychose
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. Der Defektzustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von
LesenUnbefristete Unterbringung in der Psychiatrie – und die Anforderungen an die Urteilsgründe
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur angeordnet werden, wenn unter anderem zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung
LesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und der kurzfristige psychotische Defektzustand
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. Der Defektzustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von
LesenUnterbringung im psychiatrischen Krankenhaus – und die notwendige Prognose
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme. Sie setzt neben der sicheren Feststellung mindestens einer im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangenen Anlasstat voraus, dass eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht,
LesenUnterbringung in der Psychiatrie – und die Schuldunfähigkeit wegen Schizophrenie
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie setzt zunächst voraus, dass zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig (§ 20
LesenUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und das Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie setzt zunächst voraus, dass zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig (§ 20
LesenSchuldunfähigkeit – und das Gutachten des Sachverständigen
Wenn sich der Tatrichter darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist. Dies gilt auch in Fällen paranoider Schizophrenie; denn die Diagnose
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