Eine Grundschule ist vorläuig zu schließen, wenn im Hinblick auf die seit einigen Monaten auf der Annahme der Schließung der Grundschule basierende Planung der Gemeinde zu Lehrereinsatz, Schülertransport und räumlichen Kapazitäten das öffentliche Interesse an der Schließung der Schule überwiegt
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