Verwaltungsgericht Aachen

Versammlungsverbot gegenüber Abtreibungspraxis

Ein Versammlungsverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Schwangerschaftsabbrüche vornehmenden Praxis ist rechtswidrig.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall führten Mitglieder eines eingetragenen Vereins, der sich gegen Abtreibungen engagiert, seit dem Jahr 2005 einmal im Monat sog. „Gebetsvigilien“ auf

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Bundesverfassungsgericht

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde  einer Gießener Ärztin, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und gegen die Strafvorschrift des § 219a StGB wandte,  nicht zur Entscheidung angenommen. 

Während des laufenden Verfahrens hob der

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Arzt

Der unterlassene Hinweis des Arztes

Unterlässt ein Arzt es, auf das Risiko einer schweren Behinderung hinzuweisen, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, wenn die Mutter die Schwangerschaft abgebrochen hätte und es auch gemäß § 218a StGB gerechtfertigt gewesen wäre.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in

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Arzt

Werbung für Schwangerschaftsabbruch

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Fall einer Gießener Ärztin das Berufungsurteil des Landgerichts Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.

Dies geschah geschah jedoch nicht, weil das OLG

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