Die nichtbestandene Steuerberaterprüfung – Klage und verwaltungsinternes Überdenkungsverfahren

Wird gegen den Bescheid des Finanzministeriums über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung Anfechtungsklage erhoben und zugleich einen Antrag auf Durchführung des verwaltungsinternen Überdenkungsverfahrens gemäß § 29 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften gestellt, so kann das

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Anonymisierte Steuerberaterprüfungen

In der Steuerberaterprüfung besteht keine Verpflichtung, die Aufsichtsarbeiten vor ihrer Bewertung (etwa durch Kennzahlen) zu anonymisieren.

Nach § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) bestimmt die zuständige Steuerberaterkammer, ob

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Steuerberater durch Eignungprüfung

Bürger der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat zur Steuerberatung berechtigt sind, können auch in Deutschland als Steuerberater bestellt werden, ohne die reguläre Steuerberaterprüfung ablegen zu müssen; sie müssen sich lediglich einer sog. Eignungsprüfung unterziehen (§ 37a Abs. 2 Steuerberatungsgesetz).

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