Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu den Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation präzisiert: Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über die Revisionen zweier Angeklagten entschieden, die vom Landgericht Freiburg unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der nicht einschlägig vorbestrafte Angeklagte K.H.
LesenSchlagwort: Tatprovokation
Die von einem verdeckten Ermittler angeregte Amphetaminproduktion
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK aufgrund polizeilicher Tatprovokation vor, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch eine von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zurechenbaren Weise zu einer Straftat verleitet wird und dies zu einem Strafverfahren führt.
LesenSchwerer Raub – und die fehlende Tatprovokation in der Strafzumessung
Das Gericht darf bei der Prüfung, ob für die Strafzumessung vom Regelstrafrahmen des § 250 Abs. 2 StGB oder von demjenigen für einen minder schweren Fall nach § 250 Abs. 3 StGB auszugehen ist, nicht zu Lasten des Angeklagten darauf abstellen, dass dieser nicht durch eine Provokation des Geschädigten zur
Lesen„Asozialer“, „Gehirnamputierter“, „faule Sau“ – und der versuchte Totschlag
Die Frage, ob von der Strafzumessungsregel des § 213 Alt. 1 StGB Gebrauch zu machen ist, ist revisionsrechtlich nur auf Rechtsfehler überprüfbar. Denn die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Das Revisionsgericht darf die der Entscheidung des Tatrichters über das Vorliegen eines minder schweren Falles unterliegende Wertung nicht selbst vornehmen,
LesenKörperverletzung – und die Tatprovokation
Die Tatprovokation ist auch bei Körperverletzungsdelikten als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen; sie kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, muss dies aber nicht. Da selbst die Tötung eines Menschen und damit die Herbeiführung des denkbar schwersten Erfolges bei vorangegangener Provokation in milderem Licht zu betrachten ist (§ 213 StGB), genügt
LesenStrafzumessung – und die Tatprovokation
Hätte das Opfer dem Angeklagten durch eine Provokation Anlass zur Tat gegeben, wäre dies ein Umstand, der den körperlichen Übergriff in einem milderen Licht erscheinen lassen könnte. Mit der Erwägung, der Angeklagte sei vom Opfer nicht provoziert worden, wird daher zu Lasten des Angeklagten unzulässig das Fehlen eines Milderungsgrunds in
LesenMinder schwerer Fall des Totschlags – und der provozierte Zorn
Maßgeblich für das Hingerissensein zur Tat im Sinne des § 213 Alt. 1 StGB ist nicht, ob sich die Tat als Spontantat darstellt; vielmehr kommt es darauf an, ob der durch die Provokation hervorgerufene Zorn noch angehalten und den Täter zu seiner Tat hingerissen hat, der Zorn also nicht durch
LesenTatprovokation – und das Recht auf ein faires Verfahren
Der Bundesgerichtshof nimmt eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK aufgrund polizeilicher Tatprovokation an, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch eine von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zurechenbaren Weise zu einer Straftat verleitet wird und dies zu einem Strafverfahren führt. Ein in diesem
LesenDie rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet ein aus einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation folgender Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art.20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) grundsätzlich kein Verfahrenshindernis. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) legt Art. 6 Abs. 1 EMRK
LesenTatprovokation durch verdeckte Ermittler – als Verfahrenshindernis
Eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses. Mit dieser Begründung hat jetzt der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ein Urteil des Landgerichts Bonn aufgehoben, durch das zwei Beschuldigte wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. Der Bundesgerichtshof
LesenDie Strafbarkeit der provozierten Tat
Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend entgegen. Im Falle einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation bleibt eine Verurteilung wegen der provozierten Tat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich möglich, wenn eine ausreichende Kompensation im gerichtlichen Verfahren erfolgt. Eine Verfahrenseinstellung kann nur in extremen Ausnahmefällen aus dem
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