Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu den Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation präzisiert:
Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über die Revisionen zweier Angeklagten entschieden, die vom Landgericht Freiburg unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.
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