Eine Musikhochschule muss keine Hochschullehrerstelle für einen (bisherigen) Lehrbeauftragten schaffen. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage eines Lehrbeauftragten gegen eine Hochschule für Musik auf Einrichtung einer für ihn passenden Hochschullehrerstelle abgewiesen.
Der Kläger war seit dem Sommersemester 2002
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