Die Pressemitteilung eines Amtsgerichts verletzt dann das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, wenn die Medieninformation nicht mit Blick auf die Unschuldsvermutung und die Auswirkungen auf das Strafverfahren gerade zu seinem Beginn mit der gebotenen Sachlichkeit, Objektivität und Zurückhaltung erfolgt. Für eine Veröffentlichung einer solchen
Lesen