Glücksspielautomat

Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten – und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Betreiber von Geldspielautomaten im Land Berlin haben für Zwecke der Vergnügungsteuer wenigstens vollständige Zählwerkausdrucke nach Maßgabe des Berliner Vergnügungsteuergesetzes zu erstellen und aufzubewahren. Die Pauschalbesteuerung nachweislich manipulierter Automaten ist eine Mindestbesteuerung und schließt die Schätzung unter den allgemeinen Schätzungsvoraussetzungen nicht aus.

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Hamburgische Spielvergnügungsteuer

Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz ist nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg verfassungsgemäß und unionsrechtskonform

Auf die Hamburgische Spielvergnügungsteuer ist nicht aus unionsrechtlichen Gründen die Umsatzsteuer anzurechnen. Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz war nicht bei der EU-Kommission zu notifizieren. Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz ist formell und

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Erhöhung der Vergnügungsteuer

Die Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11% auf 20% ist nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg nicht verfassungswidrig.

In dem hier vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Eilverfahren war der Spielhallenbetreiber der Ansicht, dass die erhöhte Vergnügungsteuer sein Recht auf freie Berufsausübung einschränke, weil

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Erhebung der Sexsteuer

Die Betreiber von Clubs und Häusern, die an Prostituierte Zimmer vermieten, haben die per Steuerbescheid erhobene Aufwandsteuer zu bezahlen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in mehreren Verfahren betreffend die Erhebung der sog. Sex-Steuer die Klagen gegen die Steuerbescheide abgewiesen. Die Klagen

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Die Höhe der Vergnügungsteuer

Die Rechtmäßigkeit der Höhe eines Steuersatzes beurteilt sich nicht nach den für Ermessensverwaltungsakte geltenden Kriterien, sondern ausschließlich danach, ob der Steuersatz mit höherrangigen rechtlichen Anforderungen, insbesondere dem verfassungsrechtlichen Verbot einer erdrosselnden Wirkung, übereinstimmt. Ein Steuersatz von 15% auf die Bruttokasse

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Vergnügungsteuer und der Einsatz am Spielautomat

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwei Klageverfahren an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, weil die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Leipzig von weiterer Sachaufklärung abhängt.

In zwei Klageverfahren wandte sich ein Automatenaufsteller gegen die durch die Stadt Leipzig

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