Beweisvideos im Straßenverkehr

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen erfolglos.

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht Erlangen wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt

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Karlsruher Blitzer

Nach dem hatten viele schon die Hoffnung, dass auch die Anlagen zur Überwachung des Verkehrs auf Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auf Unterschreitung des erforderlichen Mindestabstands diesem Verdikt unterfielen und mithin in entsprechenden Bußgeldverfahren nicht mehr verwendbar sein würden.

Doch zu früh gefreut,

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PoliScanSpeed

Allein die systembedingt nicht mögliche nachträgliche Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung, die auch bei anderen – standardisierten- Lasermessverfahren gegeben ist, steht der Verwertbarkeit des Messergebnisses grundsätzlich nicht entgegen. Die von dem Amtsgericht in diesem Zusammenhang gezogene Parallele zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur

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Abstandsmessung per Videobrücke über der Autobahn

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung steht der Anwendung des Video-Brücken-Abstandsmessverfahrens ViBrAM-BAMAS, welches die Polizei in Baden-Württemberg zur Überwachung des Sicherheitsabstandes insbesondere auf Autobahnen verwendet, nicht entgegen, meint zumindest das Oberlandesgericht Stuttgart. Rechtsgrundlage für die Fertigung von Videobildern zur Identifizierung des

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