„Vertreterrecht“ als Wirtschaftsgut

Ein „Vertreterrecht“ ist beim Handelsvertreter auch dann als entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren, wenn die Einstandszahlung an den Geschäftsherrn für die Übernahme der Handelsvertretung erst bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Verrechnung mit dem dann fälligen Ausgleichsanspruch nach

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Notar

Tankstellen-Stammkunden

Der unter anderem für das Handelsvertreterrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zum Anspruch des Tankstellenhalters auf Handelsvertreterausgleich gemäß § 89b HGB nach Beendigung des Vertrags mit dem Mineralölunternehmen fortgeführt. Für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs kommt es, so

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