Der Dealer und die Schusswaffe im Waschtisch

Gemäß Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 2 zu § 1 Abs. 4 WaffG besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Der Besitz im waffenrechtlichen Sinn entspricht daher grundsätzlich dem unmittelbaren Besitz des § 854 BGB. Neben der objektiven Sachherrschaft ist ein Herrschaftswille und somit die Kenntnis

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Der Besitz eines vollautomatischen Sturmgewehrs

Bei einem vollautomatischen (Sturm)Gewehr sowie für einen Granatwerfer geeigneten Granaten handelt es sich um Kriegswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 KWKG i.V.m. Anlage (Kriegswaffenliste) Teil B Abschnitt – V Nr. 29 Buchst. c, Abschnitt – VIII Nr. 51, so dass der jeweilige unmittelbare Besitz nach ungenehmigtem derivativen Erwerb

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Kein Jagdschein nach Bestechung

Vor einiger Zeit hatten wir bereits über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg berichtet, das bei einem Klä­ger, der wegen Vor­teils­ge­wäh­rung zu einer Geld­stra­fe von 90 Ta­ges­sät­zen rechts­kräf­tig ver­ur­teilt ist, die er­for­der­li­che per­sön­li­che waf­fen- und jagd­recht­li­che Zu­ver­läs­sig­keit als nicht ge­ge­ben ansah. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg wurde jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

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Gebühren für die Regelüberprüfung im Waffenrecht

Eine waffenrechtliche Erlaubnis, gleich für welches Bedürfnis sie erteilt wird, setzt nach § 4 WaffG stets voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und und die persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt. Diese Voraussetzungen sind nicht nur bei der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen, die Waffenbehörde

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Änderungen im Waffenrecht

Die Bundesregierung hat jetzt dem aus dem Amoklauf von Winnenden entstandenen Drang nach Aktionismus nachgegeben und möchte eine Reihe von Änderungen in das bestehende Waffengesetz einführen. Da diese „Verbesserung des Waffenrechts“ noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll, hat das Bundeskabinett keinen Gesetzentwurf beschlossen, zu dem vor der Zuleitung an den

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Wieder einmal: Überprüfung des Waffenrechts

Angesichts des Amoklaufs in Winnenden hat der Bundesrat die Bundesregierung jetzt um Prüfung gebeten, ob das geltende Waffenrecht noch ausreichend Sicherheit gewährleistet. Kritisch zu hinterfragen sei vor allem die zahlenmäßig nicht beschränkte Verfügbarkeit von Schusswaffen und und Munitionen sowie sowie deren Aufbewahrung in privaten Haushalten. Damit ist wieder einmal die

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Ein Jäger darf nicht bestechen!

Waffenbesitzer und Jäger müssen stets rechtstreu leben, wollen sie nicht ihre Zuverlässigkeit und damit ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse bzw. ihren Jagdschein verlieren. Deutlich zeigt das wieder einmal ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburgs, das jetzt die Klage eines Augsburger Laborarztes gegen einen Bescheid des Landratsamtes Augsburg abgewiesen hat, mit dem die

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Keine Evaluierung der Waffengesetznovelle von 2003

Die Bundesregierung lehnt eine Evaluierung der Waffenrechtsnovelle von 2003 ab. Man habe, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag, die Vorschriften, die sich „im Wesentlichen bewährt“ hätten, in den vergangenen vier Jahren umfassend evaluiert. Dringende Änderungen und Klarstellungen seien in dem Gesetzentwurf zur Änderung

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Widerruf von Waffenbesitzkarten bei „Altbesitz“

Eine vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltugnsgerichts wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, auch wenn die Handlung, die nach dem seit 2002 geltenden Waffenrecht die Annahme einer Unzuverlässigkeit rechtfertigt, bereits vor Inkrafttreten des neuen Waffenrechts begangen wurde, nach den damals noch geltendem Waffengesetz aber noch

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Gebühr für WBK-Kontrolle

Die Waffenbehörde prüft in regelmäßigen Abständen, ob der Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis noch zuverlässig und persönlich geeignet ist. Diese Überprüfung ist im Waffengesetz vorgesehen. Einige Waffenbehörden versuchten nun, die betroffenen Inhaber einer Waffenbesitzkarte hierfür zur Kasse zu bitten. Dem ist jetzt jedoch das Verwaltungsgericht Hannover entgegen getreten.

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