Die Redaktion eines städtischen Amtsblatts kann einen von einer Gruppierung des Gemeinderats für das Amtsblatt vorgesehenen Beitrag zurückweisen, wenn er keinen hinreichenden städtischen Bezug aufweist und/oder unzulässige Wahlwerbung für die Partei AfD enthält.
Die Stadt Freiburg gibt ein Amtsblatt heraus,
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