Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, inwiefern Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern der Insolvenzanfechtung unterliegen, wenn sie früher als drei Monate vor dem Insolvenzantrag durchgeführt wurden.
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Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, inwiefern Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern der Insolvenzanfechtung unterliegen, wenn sie früher als drei Monate vor dem Insolvenzantrag durchgeführt wurden.
Artikel lesenZum 21. Oktober 2005 tritt die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über den Europäischen Vollstreckungstitel in Kraft.
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