Der lügende Zeuge – in den Urteilsgründen

Das Tatgericht hat das Aussageverhalten eines lügenden Zeugen vollständig darzulegen und anzugeben, weshalb es ihm gleichwohl folgen will1.

Der lügende Zeuge – in den Urteilsgründen

Hat das Gericht durchgreifende Bedenken an der Glaubhaftigkeit der Angaben der einzigen Belastungszeugin, hätte es ihm daher oblegen, deren Bekundungen im Detail mitzuteilen und in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise zu würdigen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26. Januar 2017 – 5 StR 541/16

  1. vgl. dazu LR StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 83c; MünchKomm- StPO/Miebach, 2016, § 261 StPO Rn. 225 f., 236, jeweils mit zahlreichen Nachweisen[]