Das Landgericht Berlin I hat eine 42-jährige Berlinerin für die von ihr auf Instagram genutzte Parole „From the river to the sea: Palestine will be free“ wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen in zwei Fällen und wegen Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen verurteilt.
Nach den Feststellungen der Landgericht hat die Angeklagte zwischen Mitte November 2023 und Ende Dezember 2023 über ihr öffentlich einsehbares Instagram-Profil in insgesamt drei Fällen strafbare Beiträge zum Nahostkonflikt veröffentlicht. Dabei habe sie in zwei Fällen u.a. die der verbotenen Terrororganisation Hamas zuzuordnende Parole „From the river to the sea: Palestine will be free“ benutzt und somit Kennzeichen terroristischer Organisationen verwendet (§ 86a StGB). In einem weiteren Fall habe sie eine Fotografie eines Sprechers der Qassam-Brigaden, dem militärischen Flügel der Terrororganisation Hamas, mit zustimmenden Kommentaren und Emojis versehen und damit Propagandamittel der Terrororganisation verbreitet (§ 86 Abs. 2 StGB). Die Veröffentlichung sei von dem Willen getragen gewesen, die Terrororganisation Hamas in einem positiven Lichte dazustellen und für ihre Ziele zu werben.
Das Landgericht entschied damit, dass es sich bei der genannten Parole um ein Kennzeichen der Terrororganisation Hamas im Sinne von § 86a Abs. 2 StGB handelt:
Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der vergangenen Jahre – insbesondere aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Keltenkreuz1 ergebe sich, dass der Kennzeichenbegriff nicht einschränkend in dem Sinne ausgelegt werden dürfe, dass ein Kennzeichen ausschließlich von einer terroristischen Organisation und bereits bei ihrer Gründung verwendet werden müsse. Ausreichend sei vielmehr, dass sich die terroristische Vereinigung das Kennzeichen, d.h. hier die genannte Parole, durch ständigen Gebrauch zu eigen mache. So liege der Fall hier, da die Terrororganisation Hamas die in Rede stehende Parole seit 2017 in ihre Charta aufgenommen und seit dem Überfall vom 07.10.2023 auf Israel in zahlreichen Veröffentlichungen verwende.
Landgericht Berlin I, Urteil vom 8. November 2024 – 502 KLs 21/24
- BGH, Urteil vom 01.10.2008 – 3 StR 164/08[↩]










