Steuerhinterziehung – und ihre Vollendung

Bei Veranlagungssteuern – wie hier der Einkommensteuer – ist der durch die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung verursachte Erfolg der Steuerverkürzung eingetreten und die Straftat damit vollendet, wenn auf Grund der unrichtigen Erklärung die Steuer zu niedrig festgesetzt und dies dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben worden ist.

Steuerhinterziehung – und ihre Vollendung

In diesem Zeitpunkt ist die Tat zugleich beendet1.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30. Juni 2016 – 1 StR 99/16

  1. BGH, Beschlüsse vom 25.04.2001 – 5 StR 613/00, wistra 2001, 309, 310; und vom 07.02.1984 – 3 StR 413/83, wistra 1984, 142; Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 376 Rz. 26[]