Der leere Safe

Befindet sich in einem Behältnis, das die Täter in ihren Gewahrsam bringen, nicht die vorgestellte werthaltige Beute, kann nicht wegen eines vollendeten Diebstahls oder Raubes, sondern nur wegen (fehlgeschlagenen) Versuchs verurteilt werden.

Demgemäß verneinte der Bundesgerichtshof im hier entschiedenen Fall

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Die geraubter Geldkassette

Befindet sich in einem Behältnis, das die Täter in ihren Gewahrsam bringen, indes nicht die vorgestellte werthaltige Beute, kann in diesen Fällen nicht wegen eines vollendeten Diebstahls oder Raubes, sondern nur wegen (fehlgeschlagenen) Versuchs verurteilt werden.

In dem hier entschiedenen

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Bandenmäßige Schleusertätigkeit

Der Umstand, dass mehrere an der Schleusung beteiligten Personen bandenmäßig verbunden war, begründete für sich noch nicht ihre Strafbarkeit bezüglich der späteren Einreisedelikte der geschleusten Ausländer.

Denn die Bandenabrede lässt die allgemeinen Regeln über die Tatbeteiligung unberührt, so dass die

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Die Vollendung des Diebstahls

Die Wegnahme in Zueignungsabsicht ist dann vollendet, wenn fremder Gewahrsam gebrochen und neuer Gewahrsam begründet ist.

Für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist entscheidend, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne

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