Wirtschafts- und Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen – und die "ZeFin NRW"

Mit Wirkung zum 17. Juni 2025 hat das nordrhein-westfälische Justizministerium die Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität umfassend neu organisiert1. Herzstück der Neuausrichtung ist die Einrichtung der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeFin NRW) bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Die bislang gültige Regelung aus dem Jahr 1968 wurde aufgehoben.

Wirtschafts- und Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen – und die "ZeFin NRW"

Inhaltsübersicht

Ziele und Strukturreform

Die Allgemeinverfügung verfolgt das Ziel, Wirtschafts- und Finanzkriminalität – insbesondere komplexe, überregionale oder international verzweigte Sachverhalte – effektiver und effizienter zu verfolgen. Sie reagiert auf die zunehmend strategische und organisierte Begehung wirtschaftskrimineller Delikte, etwa durch verschachtelte Firmennetzwerke, internationale Finanzflüsse und digitale Verschleierungstechniken.

Neben der ZeFin NRW bleiben die bereits etablierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen in Düsseldorf, Bielefeld, Bochum und Köln erhalten. Diese sollen durch die neue Zentralstelle ergänzt, koordiniert und personell verstärkt werden.

Was ist Wirtschafts- und Finanzkriminalität im Sinne dieser Allgemeinverfügung?

Erfasst werden vornehmlich Delikte, die geeignet sind, die wirtschaftliche Ordnung zu stören oder das Vertrauen in redliches Geschäftsgebaren und staatliche Institutionen zu beeinträchtigen. Dazu zählen:

  • Betrug (z.B. Kapitalanlage- oder Kreditbetrug)
  • Steuer- und Insolvenzdelikte
  • Marktmanipulation, Insiderhandel
  • Geldwäsche
  • Subventionsbetrug
  • Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz sowie Normen des Kapitalmarktrechts

Herausgehobene Verfahren liegen vor, wenn das Ermittlungsverfahren besondere Komplexität, Schwere oder überregionale Bedeutung aufweist. Indikatoren sind etwa länderübergreifende Tatbegehung, Zuständigkeiten mehrerer Staatsanwaltschaften, besonders aufwändige Finanzermittlungen oder medial relevante Verfahren.

Die Rolle der ZeFin NRW

Die ZeFin NRW ist zuständig für herausgehobene Verfahren mit landesweiter oder internationaler Dimension. Sie übernimmt Verfahren insbesondere dann, wenn:

  • Landesbehörden wie das Landeskriminalamt (LKA) oder das neu geschaffene Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) dies anregen,
  • eine ressortübergreifende Task Force Ermittlungen initiiert,
  • komplexe Verflechtungen oder besondere Ermittlungsbedarfe zentraler Bearbeitung bedürfen.

Die ZeFin NRW agiert darüber hinaus als Ansprechstelle für verfahrensübergreifende Fragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei, Zoll und Finanzverwaltung – sowohl innerhalb Nordrhein-Westfalens als auch gegenüber Bundes- und Landesbehörden sowie Institutionen der Wissenschaft und Wirtschaft.

Sie analysiert neue Kriminalitätsphänomene, entwickelt strategische Standards und beteiligt sich an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Justiz.

Zusammenarbeit mit anderen Zentralstellen

Für Verfahren mit Überschneidungen besteht eine klare Regelung zur konkurrierenden Zuständigkeit mit anderen Zentralstellen in NRW:

  • ZAC NRW (Cybercrime – bei der Staatsanwaltschaft Köln)
  • ZeOS NRW (Organisierte Kriminalität – bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf)
  • ZenTer NRW (Terrorismusverfolgung – bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf)
  • ZeUK NRW (Umweltkriminalität – bei der Staatsanwaltschaft Dortmund)

Je nach inhaltlichem Schwerpunkt wird entschieden, ob die ZeFin NRW oder die jeweils fachlich näherliegende Stelle das Verfahren übernimmt. Bei Berührungspunkten ist eine enge Zusammenarbeit vorgesehen.

Stärkung der Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Die bereits bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften

  • Düsseldorf (für den Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf),
  • Köln (für den Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Köln) sowie
  • Bielefeld und Bochum (für den Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm)

bleiben feste Säulen der Verfolgung komplexer Wirtschaftsstraftaten. Sie erhalten zusätzliche Stellen, u.a. für Wirtschaftsfachleute, und sollen durchgängig mit spezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten besetzt werden. Die Bearbeitung soll möglichst kontinuierlich durch dieselben Sachbearbeiter erfolgen. Ein geregelter Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Schwerpunkten wird organisatorisch verankert.

Die Generalstaatsanwaltschaften überwachen zudem die Effizienz der Bearbeitung und sorgen für ausreichende Personalausstattung.

Verfahrensabgaben und Übergangsregelung

Verfahren, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Verfügung bei einer örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft anhängig waren, verbleiben grundsätzlich dort. Eine Übertragung auf die ZeFin NRW erfolgt nur ausnahmsweise, z.B. bei fehlenden Ermittlungshandlungen.

Die ZeFin NRW kann Verfahren – oder Teile davon – an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgeben, wenn eine zentrale Bearbeitung nicht erforderlich ist. Umgekehrt ist auch eine freiwillige Vorlage an die ZeFin NRW durch andere Staatsanwaltschaften möglich.

Fazit

Die Allgemeinverfügung markiert einen Paradigmenwechsel in der strafrechtlichen Bekämpfung wirtschaftskrimineller Strukturen in Nordrhein-Westfalen. Mit der Einrichtung der ZeFin NRW wird ein koordinierendes Kompetenzzentrum geschaffen, das nicht nur operativ tätig wird, sondern auch strategisch, analytisch und beratend wirkt. Durch die klaren Zuständigkeitsregelungen und die gestärkte Zusammenarbeit mit anderen Zentralstellen dürfte die neue Struktur maßgeblich zur effizienteren Verfolgung komplexer Wirtschaftsdelikte beitragen.

  1. „Einrichtung einer Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeFin NRW) und von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzstrafsachen“ – JM NRW, Allgemeinverfügung vom 19.05.2025 (4054 – III. 2 Sdb. ZeFin), JMBl. NRW S. 1066[]

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