Die "Kaiserreichsgruppe" als terroristische Vereinigung

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von vier Angeklagten gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Koblenz1 in einem Verfahren gegen Führungspersonen einer als „Kaiserreichsgruppe“ bezeichneten Vereinigung sogenannter Reichsbürger verworfen.

Die "Kaiserreichsgruppe" als terroristische Vereinigung

Das Oberlandesgericht hat am 6. März 2025 drei Angeklagte wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer und mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund, einen von ihnen zudem wegen weiterer Straftaten, zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und neun Monaten, sieben Jahren und neun Monaten beziehungsweise acht Jahren verurteilt. Gegen einen weiteren Angeklagten hat es wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund und mit Besitz von Schusswaffen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verhängt. Diese vier Angeklagten haben das Urteil mit der Revision angefochten. Ein Mitangeklagter, der vom Oberlandesgericht unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer und mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist, hat kein Rechtsmittel eingelegt.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen lehnten die Angeklagten sowie der Mitangeklagte, vier Männer und eine Frau, die alle der Szene der sogenannten Reichsbürger angehörten, die Staats- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie wollten diese mit Gewalt überwinden und eine neue Regierung errichten. Dabei nahmen sie an, die Reichsverfassung von 1871 gelte fort, weshalb diese die Basis für ein wiedererrichtetes Deutsches Reich sein sollte. Der geplante Umsturz sollte durch verschiedene Aktionen im Mai 2022 bewirkt werden. Erstens sollte eine Versammlung zur Absetzung der Bundesregierung abgehalten werden, die anschließend im Fernsehen verkündet werden sollte. Parallel dazu sollte der damalige Bundesgesundheitsminister, den die Gruppierung als Hauptverantwortlichen für die von ihr abgelehnten Schutzmaßnahmen gegen die Coronapandemie ansah, gewaltsam entführt werden, um so die Wirkmacht der neuen Regierung zu verdeutlichen. Zum dritten sollte durch eine Sprengung von Strommasten ein mehrwöchiger bundesweiter Stromausfall („Blackout“) herbeigeführt werden. Diese Aktionen sollten flankiert werden durch eine Fahrt mit einem Segelboot in die Gewässer der russischen Enklave Kaliningrad und anschließende Vorsprache beim Präsidenten der Russischen Föderation, um sich so der russischen Unterstützung der neuen deutschen Regierung zu versichern. Nachdem Mitglieder der Gruppierung unter anderem bereits Maßnahmen zur Vorbereitung der Sprengstoffanschläge und Beschaffung von Kriegswaffen getroffen hatten, wurde die Vereinigung durch einen polizeilichen Zugriff Mitte April 2022 zerschlagen.

Die vier Angeklagten haben mit ihren Revisionen Verfahrensfehler und sachlichrechtliche Mängel geltend gemacht.

Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil dieser Angeklagten ergeben. Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun insgesamt rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. April 2026 – 3 StR 7/26

  1. OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2025 – 1 St 2 BJs 141/22[]

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