Fußball staubtrocken

Das für das morgige Fußballspiel zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach verhängte Verbot des Alkoholausschanks bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag eines Gastwirtes aus Mönchengladbach – Rheydt auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zurückgewiesen.

Fußball staubtrocken

Der Antrag des Gastwirts wendete sich gegen die sofortige Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Mönchengladbach vom 21. Oktober 2009, soweit sie die Veräußerung von Alkohol und alkoholischen Getränken am Samstag, den 24. Oktober 2009 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr in Teilen der Stadt verbietet und auch den Gastwirt an seinem Standort betrifft. In der schriftlichen Begründung ihrer Entscheidung führt die Kammer im Wesentlichen Folgendes aus: Nach den vorliegenden polizeilichen Erkenntnissen sei ohne das Verbot wegen des geplanten Bundesligafußballspiels zwischen den Mannschaften von Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln mit massiven gewalttätigen Ausschreitungen zu rechnen, zu denen im Internet bereits aufgerufen worden sei. Das Interesse an der Verhinderung derartiger Störungen der öffentlichen Sicherheit wiege höher als das Interesse eines Gastwirtes, anlässlich solcher Veranstaltungen alkoholische Getränke auszuschenken.

Die Kölner können nach ihrem Sieg sicherlich auch ohne Alkohol feiern.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2009 – 12 L 1623/09