Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Speicherung von personenbezogenen Daten im Fall des ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei „Die Linke“ nicht gerechtfertigt war, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nun auch die Personenakte und gespeicherte Daten des Dr. Gregor Gysi zu vernichten.
So hat das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall entschieden und durch Anerkenntnisurteil das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtet, die elektronisch gespeicherten Daten über Herrn Dr. Gysi zu löschen. Über diese Vernichtung und Löschung seiner personenbezogenen Daten hat der Kläger seit 2006/2007 mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz gestritten.
Das Bundesamt hat erklärt, dass es nunmehr auch die gespeicherten Daten des Klägers löschen bzw. vernichten werde. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist wohl der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Fall Ramelow1 gewesen: Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts war die langjährige Beobachtung dieses ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei „Die Linke“ ein Eingriff in dessen freie Mandatsausübung und war nicht gerechtfertigt.
Auf Antrag des Klägers Herrn Dr. Gysi erließ das Verwaltungsgericht ein entsprechendes Anerkenntnisurteil.
Verwaltungsgricht Köln, Urteil vom 21 August 2014 – 20 K 1468/08
- BVerfG, Beschluss vom 17.09.2013 – 2 BvR 2436.10 und 2 BvE 6.08[↩]










