Kein Rathaussaal für die rechtsextreme Stadtratsfraktion

Die Stadt Chemnitz muss der Stadtratsfraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen keine Räumlichkeiten für die Durchführung einer öffentlichen Fraktionssitzung mit dem führenden Kopf der rechtsextremen »Identitären Bewegung« Martin Sellner überlassen.

Kein Rathaussaal für die rechtsextreme Stadtratsfraktion

Die Stadt Chemnitz hatte, nachdem ihr bekannt geworden war, dass Martin Sellner bei der geplanten öffentlichen Fraktionssitzung als Redner vorgesehen ist, eine bereits bestätigte Reservierung für einen Raum im Chemnitzer Rathaus zurückgezogen. Hiergegen hatte die Stadtratsfraktion vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz um vorläufigen Rechtsschutz ersucht. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat einen entsprechenden Eilantrag der Stadtratsfraktion mit der Begründung abgelehnt, dass für das Thema »Remigration«, zu dem Herr Sellner eingeladen worden war, keine Zuständigkeit des Chemnitzer Stadtrats bestehe. Folglich erfülle die Stadtratsfraktion mit der geplanten Veranstaltung keine Aufgaben, die ihr als Stadtratsfraktion oblägen. Die Stadt Chemnitz müsse ihr deshalb keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Stadtratsfraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht nun ebenfalls zurückgewiesen:

Das Oberverwaltungsgericht hatte ebenfalls erhebliche Zweifel daran, dass die Veranstaltung der Erfüllung von Aufgaben der Stadtratsfraktion dient. Darüber hinaus hat es einen Anspruch der Stadtratsfraktion auf Zugang zum Rathaus auch deshalb abgelehnt, weil zu erwarten ist, dass bei der öffentlichen Veranstaltung extremistische und rassistische Inhalte verbreitet werden. Dies ist nach der Benutzungsordnung der Stadt Chemnitz untersagt. Hierauf hatte sich die Stadt Chemnitz zur Begründung der Verweigerung des Zugangs zum Rathaus ebenfalls berufen.

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Juli 2025 – 4 B 146/25

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