Nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes kann ein Ausländer mit sofortiger Wirkung ausgewiesen werden, bestätigte jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der jetzt vom OVG Koblenz entschiedene Rechtsstreit betraf einen US-Amerikaner, der ursprünglich als Angehöriger der US-Streitkräfte eingereist war und seit 1983 in die Bundesrepublik lebte. Später heiratete er eine deutsche Staatsangehörige, die eine Tochter mit in die Ehe brachte. Mit Urteil vom 25. April 2007 wurde der Kläger wegen schweren sexuellen Missbrauchs der zur Tatzeit siebenjährigen Stieftochter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die zuständige Ausländerbehörde wies darauf hin den Kläger unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aus. Der hiergegen erhobene Eilantrag blieb vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte nun diese Entscheidung.
Die Ausweisung könne sofort vollzogen werden. Der Abschluss des Rechtsmittelverfahrens gegen die Ausweisung müsse nicht abgewartet werden. Die schwerwiegende Straftat rechtfertige eine Ausweisung, die, so die Koblenzer Richter, aus Gründen der abschreckenden Wirkung auf andere Ausländer auch sofort erfolgen könne.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Oktober 2009 – 7 B 10987/09.OVG










