Verfassungsbeschwerde – und der Grundsatz materieller Subsidiarität

Nach dem Grundsatz materieller Subsidiarität muss ein Beschwerdeführer das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird.

Verfassungsbeschwerde – und der Grundsatz materieller Subsidiarität

Insbesondere muss er alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen1.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. März 2022 – 2 BvR 1232/20

  1. vgl. BVerfGE 107, 395 <414> 112, 50 <60> stRspr[]

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