Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Bundesministerium des Inneren ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- € angedroht, wenn das Ministerium bis heute 15:00 Uhr Zeit seiner Verpflichtung zur Auskunft über Zielvereinbarungen zu Medaillenzielen bei den Olympischen Spielen nicht nachkommmt.

Durch das Verwaltungsgericht Berlin ist das Bundesinnenministerium mit Eilbeschluss vom 31. Juli 20121 verpflichtet worden, umgehend Auskunft über die mit verschiedenen Sportverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes getroffenen Vereinbarungen zu erteilen. Dem ist das Bundesministerium des Inneren bislang nicht nachgekommen, weil es zwischenzeitlich Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt hat. Über die Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch nicht entschieden.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin liegen die Voraussetzungen für die Vollstreckung vor: Das Bundesministeriums des Innern sei der vollstreckbaren Regelungsanordnung bislang ohne Grund nicht nachgekommen. Die hiergegen eingelegte Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung. Der Rechtsschutz werde für die Behörde auch nicht in nicht hinnehmbarer Weise verkürzt, weil das Oberverwaltungsgericht auf deren Antrag hin über die Aussetzung der Vollziehung entscheiden könne. Über den entsprechenden Antrag habe das Oberverwaltungsgericht aber noch nicht entschieden. Die Frist, binnen derer das Ministerium die Verpflichtung nunmehr erfüllen müsse, sei ausreichend, weil die Behörde seit der Zustellung der Entscheidung 10 Tage Zeit gehabt habe.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 9. August 2012 – 27 M 153.12
- VG Berlin, Beschluss vom 31.07.2012 – 27 L 137.12[↩]