„Der grüne Punkt“- und die Übernahme durch  Remondis

Der Müllentsorger Remondis darf die DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG, die Inhaberin der Marke „Der grüne Punkt“ ist, nicht übernehmen.

„Der grüne Punkt“- und die Übernahme durch  Remondis

So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Untersagung der Fusion durch das Bundeskartellamt als rechtens angesehen. Mit Beschluss vom 11. Juli 2019 hatte das Bundeskartellamt die Fusion von Remondis und der Inhaberin der Marke „Der grüne Punkt“, die DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG, untersagt. Gegen diese Entscheidung ist vom Entsorgungsunternehmen Beschwerde eingereicht worden.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf würden die beteiligten Unternehmen durch ihren Zusammenschluss jedenfalls auf dem Markt für die Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben eine marktbeherrschende Stellung erlangen. Dieser Gefahr können die von den Unternehmen angebotenen Nebenbestimmungen nicht ausreichend begegnen. Der Verkauf von zwei Aufbereitungsanlagen durch Remondis etwa dürfte den Marktanteil der Fusionsbeteiligten nicht dauerhaft abschmelzen, weil die betreffenden Kapazitäten zur Glasaufbereitung vollumfänglich auf benachbarte Remondis-Aufbereitungsanlagen verlagert werden könnten. Der zeitlich beschränkte Verzicht der DSD auf eine Lohnaufbereitung von Glasscherben würde ebenfalls nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verlagerung von Marktanteilen auf Wettbewerber führen und liefe überdies auf eine unzulässige laufende Verhaltenskontrolle hinaus. Deshalb liegen die Voraussetzungen für eine Untersagung der Fusion vor.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22. April 2020 – VI-Kart 3/19 (V)

Bildnachweis: