Neues zu Anlageberatung und Schuldverschreibungen

Das “Ge­setz zur Neu­re­ge­lung der Rechts­ver­hält­nis­se bei Schuld­ver­schrei­bun­gen aus Ge­sam­te­mis­sio­nen und zur ver­bes­ser­ten Durch­setz­bar­keit von An­sprü­chen von An­le­gern aus Falsch­be­ra­tung” wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit morgen in Kraft. Für die ab morgen entstehende Ansprüche wegen Falschberatung gelten damit längere Verjährungsfristen.

Neues zu Anlageberatung und Schuldverschreibungen

Außerdem sind die Banken damit ab dem 1. Januar 2010 in weiterem Umfang als bisher verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls an die Hand zu geben. Dies soll, so die Intention des Gesetzgebers, den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen und damit insgesamt die Qualität der Beratung erhöhen. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunde auf das Beratungsprotokoll berufen.

Schließlich soll durch das neue Gesetz das bisherige Schul­d­ver­schr­eibung­s­recht mode­r­nisiert und das alte Schul­d­ver­schr­eibung­sge­setz aus dem Jahr 1899 abgelöst we­r­d­en. In dem bis heute geltenden Schul­d­ver­schr­eibung­sge­setz ist unter an­de­rem ge­re­ge­lt, auf we­l­che Weise die Gläubiger einer An­lei­he auf die in den Schul­d­ver­schr­eib­un­g­en ve­rb­rieften Rechte ei­nwirken können, indem sie be­st­im­m­ten Ände­r­un­gen der An­lei­he­b­e­din­g­un­gen zu­st­immen.

Das Schuldverschreibungsge­setz ist seit 1899 im We­sen­tlichen unverändert ge­b­lieb­en und schränkt die Be­fu­gnisse der Gläubiger aus heu­tiger Sicht zu stark ein; zudem ist es ve­rfahre­ns­rech­tlich ve­r­a­l­t­et. In­terna­t­io­nal war darüber hinaus be­z­we­i­fe­lt wo­rd­en, ob übl­iche Umschul­dungskla­u­s­e­ln (sogen­an­nte „Co­lle­ctive Acti­on Cla­u­s­es“) nach deu­tschem Recht zulässig sind. Auch diese Zwe­i­fel so­llen mit dem neuen Ge­setz be­s­ei­tigt und das Schul­d­ver­schr­eibung­s­recht in­terna­t­io­nal übl­ich­en An­fo­rd­er­un­gen so­weit wie möglich ang­e­p­asst we­r­d­en.

Zeitglei­ch mit der In­terna­t­io­na­lisierung der Märkte haben sich auch die als Schul­d­ver­schr­eib­un­g­en be­gebe­nen Pro­dukte zum Teil er­heblich weit­e­r­en­tw­i­ck­elt. Ge­ra­de im Zu­s­ammen­h­ang mit der Fi­nanzm­a­rkt­k­rise hat sich ge­z­ei­gt, dass viele An­le­ger die Risiken der teil­weise hoch­ko­mplexen Pro­dukte nicht hin­reiche­nd ver­steh­en. Hier muss für mehr Nach­vo­llzieh­b­a­rkeit und Tra­ns­pare­nz ge­sorgt we­r­d­en.

Über die gesetzlichen Neuregelungen hatten wir im Einzelnen bereits anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag berichtet.