Das “Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung” wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit morgen in Kraft. Für die ab morgen entstehende Ansprüche wegen Falschberatung gelten damit längere Verjährungsfristen.
Außerdem sind die Banken damit ab dem 1. Januar 2010 in weiterem Umfang als bisher verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls an die Hand zu geben. Dies soll, so die Intention des Gesetzgebers, den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen und damit insgesamt die Qualität der Beratung erhöhen. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunde auf das Beratungsprotokoll berufen.
Schließlich soll durch das neue Gesetz das bisherige Schuldverschreibungsrecht modernisiert und das alte Schuldverschreibungsgesetz aus dem Jahr 1899 abgelöst werden. In dem bis heute geltenden Schuldverschreibungsgesetz ist unter anderem geregelt, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe auf die in den Schuldverschreibungen verbrieften Rechte einwirken können, indem sie bestimmten Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen.
Das Schuldverschreibungsgesetz ist seit 1899 im Wesentlichen unverändert geblieben und schränkt die Befugnisse der Gläubiger aus heutiger Sicht zu stark ein; zudem ist es verfahrensrechtlich veraltet. International war darüber hinaus bezweifelt worden, ob übliche Umschuldungsklauseln (sogenannte „Collective Action Clauses“) nach deutschem Recht zulässig sind. Auch diese Zweifel sollen mit dem neuen Gesetz beseitigt und das Schuldverschreibungsrecht international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden.
Zeitgleich mit der Internationalisierung der Märkte haben sich auch die als Schuldverschreibungen begebenen Produkte zum Teil erheblich weiterentwickelt. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass viele Anleger die Risiken der teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend verstehen. Hier muss für mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz gesorgt werden.
Über die gesetzlichen Neuregelungen hatten wir im Einzelnen bereits anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag berichtet.










