Berufsunfähigkeitsrentenzahlungen: BHG ermöglicht weitere Zahlungen trotz befristeter Anerkenntnis

Für viele Versicherte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, bietet ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs einen Grund zum Aufatmen. Wer aktuell berufsunfähig ist und von seinem Versicherer in ein befristetes Anerkenntnis gestuft wurde, hat nun möglicherweise Anspruch auf Auszahlungen, die über diese Befristung hinausgehen. Sollten Sie ebenfalls berufsunfähig sein oder eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, kann es sich lohnen noch einmal einen genauen Blick in Ihre Policen zu werfen. Mehr Informationen zum Urteil, zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zum befristeten Anerkenntnis haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Berufsunfähigkeitsrentenzahlungen: BHG ermöglicht weitere Zahlungen trotz befristeter Anerkenntnis

Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig für Angestellte und Selbstständige

Es ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie als Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer oder Selbstständige abschließen können: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn mit der staatlichen Erwerbsminderungsrente werden Sie nicht weit kommen, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Statistisch gesehen, wird jeder vierte in Deutschland irgendwann einmal im Laufe der Karriere berufsunfähig. Das entspricht rund 25 Prozent der Bevölkerung. Das hat zumindest eine Statistik der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) aus dem Jahr 2019 ergeben.

Die Gründe und Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können dabei sehr vielfältig sein. Auf Platz eins liegt mit Abstand die Psyche. Nervliche und psychische Erkrankungen machen knapp 30 Prozent der Berufsunfähigen zu Schaffen. Allen voran die neue Volkskrankheit Burnout. Dahinter folgen Erkrankungen am Skelett und Bewegungsapparat, Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen, Unfälle sowie sonstige Erkrankungen.

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Berufsunfähig sind Sie dann, wenn Sie ihren aktuellen Job nicht mehr ausüben können. Genauer gesagt, wenn Sie nicht mehr als 50 Prozent Ihrer regulären Arbeitszeit bewältigen können.

Um hier vorzubeugen und die eigene Arbeitskraft abzusichern empfiehlt es sich wirklich für jede und jeden eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Selbst Studierende können davon profitieren, denn das Studium selbst kann häufig auch zu Stress und psychischen Problemen führen.

Alternativen und Zusätze zur BU-Versicherung

Oft vergessen viele Angestellte es schlichtweg, sich ausreichend abzusichern. Nicht nur in Sachen Berufsunfähigkeit, sondern auch im Bereich der privaten Altersvorsorge. Wir wissen, dass die gesetzliche Rente in den meisten Fällen nicht ausreichen wird, um den aktuellen Lebensstandard im Ruhestand weiterhin zu halten. Deshalb muss privat vorgesorgt werden.

Um dieser chronisch unterversicherten Gruppe etwas unter die Arme zu greifen, bieten mittlerweile viele Versicherer eine Kombination aus privater Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung an. Wenn Sie hier geschickt kombinieren, können Sie sich sogar entsprechende steuerliche Vorteile sichern. Allerdings ist die Kombination beider Versicherungen nicht für jeden sinnvoll. Wichtig ist, dass das Einkommen und die Lebenssituation auf eine absehbare Zeit stabil bleiben. Grundsätzlich sollten Sie dabei über ein höheres Einkommen verfügen.

Ansonsten sollten Sie sich eher für eine separate Berufsunfähigkeitsversicherungen entscheiden, bei denen Sie etwas flexibler sein können.

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Was ist ein befristetes Anerkenntnis?

Kommen wir zurück zum Urteil des Bundesgerichtshofs. Hier ist die Rede von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einem befristeten Anerkenntnis. Doch um was handelt es sich dabei? Wer berufsunfähig wird und dagegen versichert ist, beantragt bei seiner Versicherung Leistungen. Um ein Anrecht auf die Auszahlung der Versicherungsrente zu haben, müssen Sie dem Versicherer nachweisen, dass Sie auch wirklich berufsunfähig sind.

Wird der Antrag angenommen, kann der Versicherer nun ein unbefristetes oder ein befristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit aussprechen. Bei letzterem erhalten Sie die Rente nur für die Dauer einer festgesetzten Zeit. Danach müssen Sie erneut nachweisen, dass Sie berufsunfähig sind.

Beim unbefristeten Anerkenntnis muss der Versicherer nachprüfen, ob ein Leistungsbedarf noch besteht. Er steht also in der Bringschuld und muss Ihnen so lange Ihre Rente bezahlen, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Das besagt das Urteil des Bundesgerichtshofes

In seiner Entscheidung vom 09. Oktober 2019 hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass ein befristetes Anerkenntnis nur dann auch wirklich seine Gültigkeit hat, wenn es ausreichend begründet wurde. Versicherer können also nicht ohne Grund eine Befristung auf die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente setzen.

Nun ist es jedoch auffällig geworden, dass eine solche Begründung in vielen Versicherungsverträgen schlichtweg nicht vorhanden ist. Somit sind die Befristungen der Auszahlungen unwirksam. Betroffene Berufsunfähige können ihre Verträge deshalb als unbefristet betrachten. Will der Versicherer seine Zahlung also beenden, muss er eine Nachprüfung ansetzen.

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Das sind natürlich gute Nachrichten für Versicherte, die trotz dieser Befristung nun dennoch Anspruch auf eine Fortzahlung ihrer Rente haben, und zwar bis das Versicherungsunternehmen eine erfolgreiche Nachprüfung auf den Weg gebracht hat, die beweist, dass der Versicherte nicht mehr berufsunfähig ist.

Versicherungsunterlagen prüfen

Um festzustellen, ob Sie ebenfalls davon betroffen sind, sollten Sie ihre Versicherungsunterlagen genau überprüfen. Insbesondere sollten Sie für die Überprüfung Ihres befristeten Anerkenntnisses einen Fachmann zurate ziehen, der Ihnen hier noch weitere Informationen liefern wird. Er kann auch feststellen, ob Sie noch immer Anspruch auf eine Fortzahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente haben.

Sollte keine ausreichende Begründung seitens Ihres Versicherers für die Befristung vorliegen, haben Sie noch immer Anspruch auf eine Auszahlung. Das gilt natürlich dann ebenfalls, wenn Sie aktuell nicht mehr berufsunfähig sind, da dennoch keine Nachprüfung durch den Versicherer stattgefunden hat.

Auch wenn Sie aktuell noch in der Auszahlungsphase sind, sollten Sie sich Ihre Unterlagen genau anschauen, um Ihre möglichen späteren Ansprüche, die über die Frist hinausgehen, zu überprüfen.

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