Wann muss eine Drohne versichert sein?

Die Nutzung von Drohnen erfreut sich seit einigen Jahren zunehmender Begeisterung. Experten sind der Meinung, dass dieser Trend auch in der Zukunft anhalten wird. Mit wenigen anderen Geräten, die auch noch bezahlbar sind, kann man so spektakuläre Perspektiven für Fotos einfangen. 

Wann muss eine Drohne versichert sein?

So viel Spaß das alles auch macht, es gibt viele Gefahren, die man bei der Nutzung von Drohnen vermeiden sollte. Aber was, wenn doch mal etwas passiert?

Gerade im Flugverkehr kann es bei Zusammenstößen schnell zu Katastrophen kommen. Es können enorme Personen- und Sachschäden in Millionenhöhe entstehen. Nicht zu vergessen sind unüberschaubare Schadenssummen bei Zusammenstößen mit Stromoberleitungen. Um solche Fälle zu vermeiden hat der Gesetzgeber Vorschriften festgelegt. Eine Drohne darf laut Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) § 21b (1) 8 nur bis zu einer Höhe von 100 Metern fliegen. Außerdem muss der Benutzer seine Drohne grundsätzlich immer im eigenen Sichtfeld bedienen. Flüge über Menschengruppen, Militärobjekte, Krankenhäuser und Kraftwerke sind sogar generell verboten. Für das Fliegen in der Nähe von Flughäfen und anderen Landeplätzen gilt ein Mindestsicherheitsabstand von 1,5 Kilometern. 

Gesetzliche Versicherungspflicht

Auch wenn durch die bestehenden Vorschriften für die Benutzung von Drohnen die Gefahren stark minimiert sind, bleibt immer noch der Faktor Mensch. Ein Drohnenpilot kann noch so umsichtig sein, menschliche oder auch technische Fehler kann man niemals komplett ausschließen. Aus diesem Grund ist jeder Hobbypilot verpflichtet, für seine Drohne eine Modellflugversicherung abzuschließen.

Vergleichbar ist dies mit der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Grund dafür liegt darin, dass der Staat unbedingt absichern möchte, dass durch die Nutzung eventuell entstehende Schäden in Millionenhöhe auch gedeckt sind. Auch wenn kleinere Schäden meist noch privat untereinander ausgeglichen werden können, sind Zahlungen bei sehr hohen Schäden mitunter schlichtweg nicht möglich. Leider wird man beim Kauf einer Drohne in den seltensten Fällen kompetent über diese Versicherungspflicht informiert. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass man seine Drohne versichern muss, da man für Schäden, die durch deren Nutzung verursacht werden, nach dem aktuellen Luftverkehrsgesetz haftet. Handelt es sich bei der Drohne um ein Luftfahrzeug greift die bestehende private Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen nicht und es muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz verfällt allerdings, wenn man sich nicht an die genannten gesetzlichen Vorschriften für die maximale Höhe und die konstante Bedienung innerhalb des eigenen Sichtfelds hält.

 

Ausnahmeregelungen

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Drohne eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschreiten kann. Liegt das Gesamtgewicht der Drohne zudem unter 250 g, besteht für diese keine Kennzeichnungspflicht nach LuftVZO. Sobald die Drohne allerdings mit einer Funkfernsteuerung betätigt wird, gilt sie in den meisten Fällen als Luftfahrzeug.

Will man auf Nummer sicher gehen, erkundigt man sich vor der ersten Nutzung der Drohne erst einmal bei seiner Versicherung, ob das gekaufte Gerät durch die bestehende Versicherung abgedeckt ist und wenn ja in welcher Höhe. Oder ob bei der Nutzung eben keine Schadenregulierung stattfinden würde. Die Versicherungsgesellschaft kann dies dann schriftlich bestätigen oder in Bezug auf eine Zusatzversicherung beraten. So wird aus dem Spaß nicht am Ende noch teurer Ernst und man geht auf Nummer sicher.