Wechsel in die Private Krankenversicherung 2011

Die private Krankenversicherung ist nicht für jedermann zugänglich. Rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland ist sogar in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, während nur etwa 10 Prozent die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern und in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Wechsel in die Private Krankenversicherung 2011

Unter die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen alle Arbeitnehmer, die ein jährliches Bruttoarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen. Hinzu kommen ihre Familienangehörigen, die kein eigenes Einkommen erhalten, also Kinder und Ehepartner ohne Einkünfte. Wer als Arbeitnehmer ein Bruttoarbeitsentgelt verdient, das die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, hat die freie Auswahl, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert bleiben möchte oder ob er den Wechsel in die private Krankenversicherung vorzieht. Selbständige können sich ebenfalls ohne Einhaltung einer Versicherungspflichtgrenze freiwillig gesetzlich versichern, ebenso haben Beamte die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenkasse. Selbst Studenten können unter bestimmten Umständen wählen, welches ihr bevorzugtes System der Krankenversicherung ist.

Doch die Entscheidung zugunsten der privaten Krankenversicherung will gut überlegt sein, denn nicht in jedem Fall ist sie die passende Art der Krankenversicherung. Hinzu kommt, dass der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung versperrt ist, wenn man sich einmal für die private Krankenkasse entschieden hat. Allenfalls, wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, ist es möglich, sich wieder gesetzlich zu versichern. Arbeitnehmern über 60 Jahre ist die Rückkehr in die GKV in der Regel allerdings ganz verwehrt.

Üblicherweise ist die PKV gut geeignet für junge, gesunde Alleinstehende, die keine Familienangehörigen zu versichern haben, die kein eigenes Einkommen beziehen. Benötigen solche Angehörige eine Krankenversicherung, ist meist die GKV die kostengünstigere Wahl. Sie bietet die Möglichkeit, Angehörige, die kein eigenes Einkommen erhalten, ohne zusätzliche Kosten zu versichern. Diese Form der Familienversicherung kennt die PKV nicht, sie erfordert für jede versicherte Person einen eigenen Beitrag. Deshalb kann die GKV schon aus Kostengründen die bessere Variante sein.

Gleiches gilt, wenn ein Versicherter gesundheitlich angeschlagen ist. Bestehen gesundheitliche Risikofaktoren oder Vorerkrankungen, kann die private Krankenversicherung sehr teuer werden, wenn die Gesellschaft einen Risikozuschlag auf die Versicherungsprämie verlangt. In diesem Fall kann sich der übliche PKV-Beitrag in Abhängigkeit von der Krankheit um bis zu 100 Prozent und mehr verteuern. Auch dann kann die GKV die kostengünstigere Variante sein.

Ist man allerdings gesund und alleinstehend, bietet die Private Krankenversicherung im Vergleich  mit ihrem weit gefassten Spektrum an Tarifen alle Möglichkeiten, den Versicherungsschutz nach den individuellen Vorstellungen zu gestalten. Er kann dann ebenso kostengünstig sein mit einem klassischen Einsteigertarif wie er sehr hochwertig gehalten sein kann, wenn man sich für einen Tarif im Premiumsegment entscheidet. In jedem Fall kann der Versicherte seine Absicherung im Krankheitsfall so wählen, wie es seinen eigenen Vorstellungen entspricht. Diese Wahlmöglichkeiten bietet die gesetzliche Krankenversicherung nicht.

Zum 1. Januar 2011 wurde die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt. Das bedeutet, dass schon für das Jahr 2011 mehr Versicherte Zugang zur privaten Krankenversicherung erhalten haben. Das Potenzial an Versicherten, die in die PKV wechseln können aufgrund ihres Verdienstes, hat sich damit maßgeblich erweitert. Die bisherige Versicherungspflichtgrenze liegt bei 49.500 € pro Jahr, was einem monatlichen Einkommen von 4.125 € entspricht. Zum 1. Januar 2012 soll die Versicherungspflichtgrenze und auch die Beitragsbemessungsgrenze 2012 allerdings wieder angehoben werden. Derzeit ist ein jährliches Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 50.850 im Gespräch, was gleichbedeutend ist mit einem monatlichen Einkommen von 4.237,50 €. Diese Werte sind von der Bundesregierung im Lauf des Oktobers noch zu bestätigen. Sollten sich diese Zahlen verfestigen, dürfte das Potenzial der Arbeitnehmer, die sich zukünftig privat krankenversichern dürfen, wieder etwas reduzieren. In jedem Fall hat die Bundesregierung mit der Veränderung der Versicherungspflichtgrenze jede Möglichkeit, das vorhandene Potenzial für die private Krankenversicherung zu erweitern oder zu schmälern, je nachdem, ob sie die PKV politisch unterstützen möchte oder nicht.