Die im Berufungsverfahren erhobene Widerklage – und die Beschwer

Eine erstmalig in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage erhöht nicht den Wert des Beschwerdegegenstandes der Berufung des Beklagten1.

Die im Berufungsverfahren erhobene Widerklage – und die Beschwer

Soweit der Streitstoff, auf welchen die Widerklage gestützt ist, bereits umfassend Gegenstand des Beklagtenvorbringens in erster Instanz gewesen, eine Erweiterung des Streitstoffes in tatsächlicher Hinsicht somit nicht eingetreten ist, mag dies für die Beurteilung der Zulässigkeit der Widerklage gemäß § 533 ZPO von Bedeutung sein, hat aber keine Bedeutung für die Frage, inwieweit der Beklagte durch das landgerichtliche Urteil beschwert ist.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 9. November 2021 – VI ZB 45/21

  1. Fortführung von BGH, Beschluss vom 19.03.2009 – IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853 Rn. 8 f.[]