Der Bundesrat will das Institut der außergerichtlichen Beratungshilfe reformieren. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf möchte der Bundesrat zahlreiche nach Ansicht der Bundesländer bestehende Mängel des geltenden Beratungshilferechts beheben. Hierzu zählen nach Ansicht der Bundesländer insbesondere die bestehenden Strukturschwächen im Bewilligungsverfahren, unzureichende Informationen über alternative Hilfsangebote und unklare Begrifflichkeiten. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Bewilligungspraxis der Gerichte vereinheitlichen und die mutwillige Rechtsverfolgung vermindern helfen, betont der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf. Jenseits dieser hehren Ziele dürfte freilich einzig eine andere Absicht hinter der Reform stecken, nämlich eine Begrenzung der von den Bundesländern zu tragenden Beratungshilfekosten.
Vorgesehen ist unter anderem, die Eigenbeteiligung der Rechtsuchenden zu erhöhen und verstärkt alternative Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zukünftig müsste der Antrag auf Beratungshilfe zwingend vor Beauftragung des Anwaltes gestellt werden; eine nachträgliche Kostenübernahme durch die öffentliche Hand wäre dann nicht mehr möglich. Die Gerichte sollen bessere Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Rechtsuchenden erhalten, um zielgenauer deren Bedürftigkeit überprüfen zu können.
Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vorzulegen.











