Insolvenzbedingte Ausfälle bei der Betriebsrenten

Die Frist, in der der Pensions-Sicherungs-Verein für rückständige Betriebsrenten insolventer Arbeitgeber vor der Insolvenzeröffnung einstehen muss, wird von sechs auf zwölf Monate verlängert. Zuletzt gab es mehrere Fälle, in denen zwischen insolvenzbedingter Einstellung der Betriebsrentenzahlungen und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mehr als sechs Monate lagen und folglich Betriebsrenten verloren gegangen waren. Mit der Verlängerung der Einstandspflicht auf zwölf Monate werden solche Fälle künftig ausgeschlossen.

Insolvenzbedingte Ausfälle bei der Betriebsrenten