Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Traunstein wegen eines Verdeckungsmordes in Aschau im Chiemgau wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Hiergegen hat dieser Revision
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