Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten gültig. Hintergrund dieses EuGH-Urteils ist eine Klage der „Advocaten voor de Wereld“ beim Arbitragehof (Belgien) auf Nichtigerklärung
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