Der Deutsche Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem im Bereich des Staatsschutzstrafrechts neue Straftatbestände in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Besondere Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten sollen damit künftig unter Strafe gestellt werden. Auch das Aufnehmen oder Unterhalten
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