Eine Strafvollzugsbeamtin, die mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen eine Liebesbeziehung eingegangen ist hat, ist aus dem Dienst zu entfernen, entschied jetzt der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die im Jahre 1973 geborene Beamtin stand als Justizvollzugsobersekretärin im Dienste
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