Vor dem Bundesgerichtshof hatte jetzt die Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB teilweise Erfolg: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB wegen jeweils mehrerer Fälle des Betruges in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue, der Steuerhinterziehung und
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