Heute tritt das Gesetz zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung (Divergenzvorlage) in Kraft.
Mit der so genannten Divergenzvorlage sollen nach Vorstellung des Bundesjustizministeriums insbesondere die Fälle geklärt werden, in denen die zuständigen Gerichte das Urteil des
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