Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Im Brennpunkt » Sozialrecht » Nachzahlung von “Ghetto-Renten”

Nachzahlung von “Ghetto-Renten”

…drucken   
10. Februar 2012 | Im Brennpunkt, Sozialrecht

Für Nachzahlungen aufgrund von Überprüfungsbescheiden zu den sogenannten Ghetto-Renten gelten keine Sonderregeln. Auch insoweit sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts Leistungen rückwirkend für höchstens vier Jahre zu zahlen.

Das Bundessozialgericht hatte durch Urteile vom Juni 2009 den Zugang zu Ghetto-Renten erleichtert. Viele Rentenanträge, die nach der geänderten Rechtsprechung begründet waren, waren jedoch schon vorher unanfechtbar abgelehnt worden. Eine große Zahl ehemaliger Ghetto-Arbeiter beantragte des­halb bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern, die bindende Ablehnung früherer Renten­anträge nochmals zu überprüfen. Dies hatte auf der Grundlage der Vorschrift des § 44 SGB X vielfach Erfolg. Die entsprechenden Renten wurden (bei Antragstellung im Jahre 2009) rückwirkend ab Januar 2005 gezahlt. Die Betroffenen klagten jedoch auf eine weiter­gehende Rückwirkung ab Juli 1997. Sie beriefen sich auf eine Bestimmung im “Gesetz zur Zahlbar­machung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto” (ZRBG), die für bis zum 30. Juni 2003 gestellte Rentenanträge eine solche Rückwirkung vorsieht. Die Sozialgerichte haben unterschiedlich entschieden.

Nunmehr hat der 13. Senat des Bundessozialgerichts bekräftigt, dass für die Rückwirkung von Über­prüfungsanträgen bei Ghetto-Renten nichts anderes gilt als auch sonst im Rentenrecht. Die im Ver­gleich zu anderen Rechtsgebieten großzügige sozialrechtliche Regelung in § 44 SGB X ist vom Ge­setzgeber für den Anwendungsbereich des ZRBG nicht erweitert worden. Eine Rückwirkung ab Juli 1997 ist nur für Rentenanträge vorgesehen, die bis Ende Juni 2003 gestellt wurden, nicht jedoch für spätere Überprüfungsanträge. Dies ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts auch nicht verfassungswidrig.

Bundessozialgericht, Urteile vom 7. Februar 2012 – B 13 R 40/11 R und B 13 R 72/11 R

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

 

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Im Brennpunkt | Sozialrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Aktenlocher - Kanzleibedarf

Schlagworte für diesen Artikel: ghettorenten • zrbg • ghetto-renten • ghetto renten • riester nachzahlung gesetz • ghetto rente • bundessozialgericht • rentennachzalhlung einbehaltene • überprüfungsanträge nach § 44 sgb x • riester 2012 nachzahlung gesetz •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang